- 4138 - 1321. Juli 13. Sycz (Seitsch, Kr. Guhrau). s. Marg. virg. Johann, Herzog von Schlesien, Herr zu Glogau, Steinau und Erbe des Königreichs Polen, bekundet, dass ihm Fryczco und Kristan, Vögte in der Stadt Gora (Guhrau) mit den Rathmannen daselbst Jakob Stollo, Jakob von Köben, Nikolaus dem Reichkrämer, Tyczco von Kanth und Nikolaus von Naratow (Nahrten, Kr. Guhrau) authentische Briefe vorgewiesen haben, nach welchen alles Recht, das zur Stadt Guhrau gehört, sie recht und redlich von weiland seinem Vater Herzog Heinrich von Glogau gekauft haben (am 18. August 1300, vgl. Reg. 2607). Der Herzog bestätigt ihnen alle ihre Rechte wie den Salzmarkt, den dritten Pfennig vom Münzgeld (sic) im Distrikt Guhrau und verkauft ihnen sein oberstes Recht in diesem Distrikt auf Alt-Guhrau, Jestirsim (Jästersheim) und Kenczin (Kainzen), wo sie alle anderen Rechte ausüben, den Schoss erheben, wie es in ihren Privilegien feststeht, und daselbst nach ihrem Belieben gleich dem Herzoge selbst schalten dürfen. Da die Vögte und die Rathmannen ihm geklagt haben, wie ihnen grosse Eingriffe in ihre Rechte durch seinen Bruder Herzog Heinrich von Sagan und andere dominos terre geschehen wären, so befiehlt der Herzog, keine Gewalt gegen sie noch weiter auszuüben und ihnen ihre Rechte in Ruhe zu belassen. Z.: die Ritter Heinrich von Brunow, Herr Nycusco von Zabna, Herr Heinrich von Ledelow (Liedlau) und Herr Tyczco von Redern, Sbyluto von Czyrna, Grymslaus von Grabow und Helyas herzoglicher Notar und Ausfertiger dieses. Or. im Guhrauer Rathsarchiv No. 2 mit dem an rothen Seidenfäden hängenden, nur noch zur Hälfte vorhandenen Fusssiegel des Ausstellers; fehlerhafter Abdruck bei Ehrhardt, Neue diplomatische Beyträge S. 45 ff., wo auch S. 46 Anm. b wegen der Besieglung zu vergleichen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |